Ablauf und Kosten

In der Regel findet Therapie einmal wöchentlich statt, eine Stunde umfasst 50 Minuten. Auf eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde, die der ersten Orientierung dient, folgen probatorische Sitzungen, deren Inhalt weitere diagnostische Klärung, Erhebung der Biographie und der Aufbau einer therapeutischen Beziehung sind. Dann kann bei Feststellung einer Diagnose, die psychotherapeutisch behandelbar ist, ein Antrag bei dem Versicherer gestellt werden. Eine Kurzzeittherapie setzt sich aus 2×12 Stunden zusammen, eine Langzeittherapie umfasst bis zu 60 Stunden. 

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Kosten für Selbstzahler, Privatversicherte und Beihilfeberechtigte richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die Kostenübernahme richtet sich nach dem jeweiligen Tarif des Versicherers bzw. dem mit mir vereinbarten Honorar. Aktuell bezahlen Selbstzahler nach der GOP Ziffer 870 mit dem 3,5x Satz €153,00 für 50 Minuten.

In meiner telefonischen Sprechstunde kann ich weitere Informationen geben sowie Ihr Anliegen entgegennehmen.